Nutzungsbedingungen Veranstaltungen

  

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer*in (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) an Veranstaltungsangeboten wie Informationsveranstaltungen, Kongresse, Schulungen etc. (im Folgenden „Veranstaltung“) und Umwelttechnik BW GmbH (im Folgenden „UTBW“ oder „Veranstalter“ genannt). Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer diese AGB spätestens bei der Anmeldung in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung. Die AGB können zudem jederzeit auf dieser Webseite abgerufen werden.

§ 1 Veranstaltungsort

Der Veranstaltungsort wird von UTBW bestimmt und ist im aktuellen Programm ausgewiesen.

§ 2 Leistung und Teilnahmegebühren

Die Teilnahme an einem Veranstaltungsangebot von UTBW ist kostenfrei möglich. Soweit die Nachfrage höher ist als das Angebot, behält sich UTBW das Recht vor eine Auswahl / Beschränkung nach eigenen Kriterien vorzunehmen. UTBW behält sich Änderungen vor, z.B. angekündigte Referent*innen durch andere Referent*innen zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Anreisen und Übernachtungen sind vom Teilnehmer selbst zu buchen und zu bezahlen. Anspruch auf die Bereitstellung eines Cateringangebots während der Veranstaltung besteht für den Teilnehmer nicht.

§ 3 Absage, Verlegung und Veränderung

UTBW ist berechtigt, aus von ihr nicht verschuldeten wichtigen Gründen die Veranstaltung abzusagen, örtlich, räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder die Dauer sowie den Inhalt zu verändern. Eine örtliche und/oder zeitliche Verlegung und/oder sonstige Veränderung wird mit Mitteilung (schriftlich oder in Textform) an den Teilnehmer angezeigt. UTBW hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht.

Nachholen der Veranstaltung

Sollte UTBW im Falle einer notwendigen Verlegung statt Nichtdurchführung der Veranstaltung in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin durchzuführen, so ist der Teilnehmer hiervon zu unterrichten. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.

Begonnene Veranstaltung

Muss UTBW aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihr zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so hat der Teilnehmer keine Ansprüche auf Erstattung.

Widerruf durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an der Veranstaltung jederzeit telefonisch, über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail widerrufen. Bevorzugt antwortet der Teilnehmer dazu auf die von UTBW versendete E-Mail mit der Teilnahmebestätigung für die Veranstaltung.

Stornogebühren

Im Falle der Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer erhebt UTBW keine Stornogebühren.

§ 4 Haftung

Im Falle einer Absage, Verlegung oder sonstigen Veränderung haftet UTBW nicht für bereits gebuchte und/oder bezahlte Anreisen und Übernachtungen. UTBW haftet außerdem nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch die Absage, Verlegung oder Veränderung der Veranstaltung ggf. entstehen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen von UTBW. UTBW übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen.

§ 5 Schlussbestimmungen

Schriftform

Von diesen AGB abweichende Regelungen sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von UTBW schriftlich bestätigt wurden.

Deutsches Recht

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Verpflichtungen und Leistungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. UTBW bleibt daneben dazu berechtigt, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtstand des Teilnehmers einzuleiten.

Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers gegen UTBW verjähren in 6 Monaten nach dem Ende der Veranstaltung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.